Heizungstausch nur mit Erneuerbaren Energien
Mit diesem Jahr trat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten in Baden-Württemberg in Kraft. Wer jetzt seine Heizungsanlage austauscht, muss zehn Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien, wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugen.
Ziel dieses Landesgesetzes ist, den Anteil der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 von derzeit acht auf sechzehn Prozent auszubauen. Für Immobilienbesitzer muss das nicht zwingend die Nutzung von Solarenergie bedeuten. Es gibt auch Alternativen – zum Beispiel Dämm-Maßnahmen am Gebäude oder das Heizen mit Holz. Die Möglichkeiten sind komplex und der Informationsbedarf betroffener Immobilienbesitzer ist groß. Die unabhängige Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale informiert über die Möglichkeiten, die Anforderungen des Gesetzes im Einzelfall zu erfüllen und so eine individuell passende Entscheidung zu finden.
Die Energieexperten der Verbraucherzentrale in Heidelberg und Mannheim beraten nach vorheriger Terminvereinbarung auch über Änderungen bei den staatlichen Förderprogrammen, die wie bisher in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten in Anspruch genommen werden können.
Quelle: Verivox